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Erlebnisbausteine für Gruppen

Die Tourismus & Congress GmbH Region Bonn / Rhein-Sieg / Ahrweiler (T&C) organisiert individuelle Erlebnisbausteine (z.B. Führungen, Eintritte, gastronomische Angebote in Kombination) für Gruppen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von durch T&C zusammengestellten individuell organisierten Erlebnisbausteinen für Gruppen.


1. Geltungsbereich der Buchungsbedingungen
Diese Allgemeinen Buchungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der T&C mit ihren Kunden. Die Allgemeinen Buchungsbedingungen der T&C gelten auch dann, wenn die T&C mit Kenntnis von den Geschäftsbedingungen des Kunden eine Buchung des Kunden bestätigt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die T&C nur dadurch an, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.


2. Gegenstand der Buchungsbedingungen für Gruppenbausteine
(1) Die T&C vermittelt selbstständige Gästeführer für Stadtführungen (Stadtrundfahrten und Stadtrundgänge), sowie Führungen anderer Anbieter, gastronomische Angebote und Eintrittskosten.
(2) Bei der Vermittlung von Führungen anderer Anbieter, gastronomischer Angebote und Eintrittskosten kooperiert die T&C mit selbstständigen Anbietern. Die Leistung im Rahmen der Erlebnisbausteine erfolgt nicht durch die T&C selbst, sondern wird eigenständig durch den jeweilig beauftragten Anbieter durchgeführt.


3. Abschluss des Buchungsvertrages
(1) Buchungen von Erlebnisbausteinen bei der T&C müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen.
(2) Ein Vertrag mit der T&C kommt erst dann zustande, wenn die T&C die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.
(3) Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfasst.
(4) Bestimmte Erlebnisbausteine unterliegen einer maximalen Teilnehmerzahl. Die T&C wird den Kunden im Rahmen des konkreten Angebotes auf solche Beschränkungen hinweisen.


4. Zahlungsmodalitäten
(1) Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung. Die Zahlung ist per Überweisung möglich.
(2) Der Gesamtpreis ist spätestens drei Wochen vor Durchführungsdatum des gebuchten Erlebnisbausteins zu zahlen.
(3) Vertragsabschlüsse innerhalb von drei Wochen vor Durchführungsdatum verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des Gesamtpreises.


5. Leistungen
Alle Angaben sowie die Darstellungen zu den Erlebnisbausteinen für Gruppen in Broschüren, im Internet etc. stellen lediglich beispielhaft allgemein mögliche Leistungen dar. Es wird hierdurch kein bestimmter Inhalt für die Bausteine garantiert. Die T&C schuldet nur den in der Rechnung ausdrücklich genannten Leistungsumfang.


6. Leistungs- und Preisänderungen
(1) Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung sind zulässig, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der T&C für den Kunden zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen oder Abweichungen insbesondere, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Erlebnisbausteins nicht maßgeblich beeinträchtigen oder wenn es sich um äußere, nicht von der T&C zu vertretende Umstände z.B. Straßensperrungen; Schließung von Museen, kurzfristige Erkrankung des Gästeführers etc. handelt. Die T&C ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die T&C dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anbieten. Sind die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der T&C nicht zumutbar, steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
(2) Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe besteht kein Anspruch auf eine Verschiebung der gebuchten Leistungen oder eine Minderung des Preises. Eine Verlängerung der Leistung steht im Ermessen der einzelnen Leistungsträger.


7. Stornierung und Umbuchung durch den Kunden; Nichterscheinen
(1) Der Kunde kann die Buchung schriftlich oder per E-Mail stornieren. Nach Rechnungserstellung sind Umbuchungen oder Stornierungen nicht mehr kostenfrei möglich.
(3) Der vereinbarte Preis ist auch dann ohne Abzug zu zahlen, wenn ein Kunde bzw. eine Gruppe zu einem gebuchten Erlebnisbaustein nicht erscheint.
(4) Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass der T&C durch die Stornierung oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der T&C bleibt es vorbehalten, abweichend von der oben genannten Pauschale eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern.


8. Beschränkung der Haftung
Die T&C haftet bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von T&C auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der angebotenen Leistung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der T&C.


 

 

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