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Beherbergungssteuer

Die Städte Bonn und Königswinter erheben eine sogenannte Beherbergungssteuer.

Bonn

Ab dem 01.01.2024 beträgt die Beherbergungssteuer in der Bundesstadt Bonn auf alle Übernachtungen 6% vom für die Beherbergung aufgewendeten Betrag (einschließlich Umsatzsteuer). Sonstige Dienstleistungen, wie zum Beispiel Frühstück, unterliegen nicht dieser Steuer.

Quelle: Stadt Bonn, Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer

 

Königswinter

Königswinter erhebt die Beherbergungssteuer in Höhe von 5% auf den Brutto-Logis-Preis auf alle Übernachtungen.

Quelle: Stadt Königswinter, Satzung zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe