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Bonn: Aktuelle Inzidenz | Welche Regeln gelten in Bonn?

Rhein-Sieg-Kreis: Aktuelle Inzidenz | Welche Regeln gelten im Rhein-Sieg-Kreis?

 

Seit dem 3. April 2022 gelten in Nordrhein-Westfalen nur noch wenige Maßnahmen, die den sogenannten Basisschutz sicherstellen. Nur in bestimmten Bereichen gelten noch Einschränkungen wie die Maskenpflicht.

 

Auszug aus den Corona-Schutzverordnungen des Landes NRW (gültig ab Sonntag, 03.04.2022):

 

Maskenpflicht:

  • In Innenräumen gibt es keine allgemeine Maskenpflicht mehr, das Tragen einer Schutzmaske wird aber weiterhin empfohlen.Zunächst bestehen bleibt die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr. Achten Sie in anderen Bereichebn bitte immer auf einen möglichen Verweis auf das Hausrecht, wodurch die Maskenpflicht theoretisch weiterhin aufrecht erhalten werden kann.

2G- und 3G-Kontrollen entfallen größtenteils

  • Die 2G+- & 3G-Regeln entfallen in Nordrhein-Westfalen mit der neuen Corona-Schutzverordnung, mit Ausnahme besonders sensibler Bereiche. Bitte beachten Sie jedoch auch hierbei, dass diese Regeln ebenfalls mit dem Hausrecht aufrecht erhalten werden können.

 

Diese Regelungen können sich jederzeit auch kurzfristig ändern.

 

Bitte informieren Sie sich daher vor Ihrem Reiseantritt über die geltenden Regeln. Eine Übersicht aller Regeln finden Sie hier: land.nrw/corona

 

Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.

 

Definition:

2G = Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind hiervon ausgenommen.

2G+ = Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung und zusätzlich eines negativen Testergebnisses.

  • Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder
  • PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

3G = Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung oder Test:

  • Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder
  • PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund der verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Die Unwetterkatastrophe im Juli 2021 hat in einigen Teilen unserer Region zu erheblichen Schäden geführt. Besonders betroffen sind das gesamte Ahrtal, sowie Teile des Rhein-Sieg-Kreises (Swisttal, Rheinbach, Lohmar, Meckenheim).

 

Bitte beachten Sie aus diesem Grund, dass einige Wander- sowie Radwege an verschiedenen Abschnitten nach wie vor nicht oder nur bedingt zugänglich sind. Informieren Sie sich deshalb bitte vor jedem Besuch über die aktuelle Lage vor Ort.

Die folgenden Seiten geben detaillierte Informationen über die Situation in den betroffenen Gebieten:

Ahrtal

Wasserburgenroute

Apfelroute

NRW Tourismus

Nordeifel-Tourismus

Eifel Tourismus

Outdooractive