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Hinweis | Beherbergungssteuer

Die Städte Bonn und Königswinter erheben eine Beherbergungssteuer. Diese wird auf alle Übernachtungen (auch Geschäftsreisen) berechnet und beträgt in Bonn 6%, in Königswinter 5% auf den Übernachtungspreis vom für die Beherbergung aufgewendeten Betrag (einschließlich Umsatzsteuer). Sonstige Dienstleistungen, z.B. Frühstück, unterliegen nicht dieser Steuer. Diese Abgabe wird direkt im Hotel bezahlt und ist im Übernachtungspreis nicht enthalten.

 

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