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Beherbergungssteuer

Die Städte Bonn und Königswinter erheben eine sogenannte Beherbergungssteuer in Höhe von 5 Prozent auf den Brutto-Logis-Preis auf alle privaten Übernachtungen. Ausgenommen von der Steuer sind solche Übernachtungen, die insbesondere mit der Berufs- und Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen oder sonstigen zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind. Dies muss durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Als solche Nachweise werden anerkannt:

  • eine offizielle Akkreditierung des Beherbergungsgastes bei einem im Beherbergungszeitraum stattfindenden berufsbezogenen Kongress, bzw. einer berufsbezogenen Tagung, Fortbildung oder Ähnlichem
  • die Buchung des Zimmers über den Arbeitgeber, bzw. die Rechnungsstellung gegenüber dem Arbeitgeber

 

Quelle: Stadt Bonn, Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer und Stadt Königswinter, Satzung zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe

 


Formular - Stadt Bonn

Beruflich begründete Übernachtungen | Ausschließlich für Selbständige/Freiberufler/Gewerbetreibende. Eine Eigenerklärung ist für abhängig Beschäftigte seit dem 01.01.2017 nicht mehr erforderlich.

 

Formular - Stadt Königswinter

Beruflich begründete Übernachtungen