Beherbergungssteuer
Die Städte Bonn und Königswinter erheben eine sogenannte Beherbergungssteuer in Höhe von 5 Prozent auf den Brutto-Logis-Preis auf alle privaten Übernachtungen. Ausgenommen von der Steuer sind solche Übernachtungen, die insbesondere mit der Berufs- und Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen oder sonstigen zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind. Dies muss durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Als solche Nachweise werden anerkannt:
- eine offizielle Akkreditierung des Beherbergungsgastes bei einem im Beherbergungszeitraum stattfindenden berufsbezogenen Kongress, bzw. einer berufsbezogenen Tagung, Fortbildung oder Ähnlichem
- die Buchung des Zimmers über den Arbeitgeber, bzw. die Rechnungsstellung gegenüber dem Arbeitgeber
Quelle: Stadt Bonn, Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer und Stadt Königswinter, Satzung zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe
Formular - Stadt Bonn
Beruflich begründete Übernachtungen | Ausschließlich für Selbständige/Freiberufler/Gewerbetreibende. Eine Eigenerklärung ist für abhängig Beschäftigte seit dem 01.01.2017 nicht mehr erforderlich.