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Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Bonn Regio WelcomeCard ab 01.10.2011

  1. Die Bonn Regio WelcomeCard bietet dem Karteninhaber gegen eine einmalige Kaufgebühr die Inanspruchnahme der in der Begleitbroschüre aufgeführten Attraktionen und Leistungen. Beachten Sie hierzu das dort beschriebene Leistungsangebot.

  2. Die Bonn Regio WelcomeCard besteht aus einem PapierTicket zur Inanspruchnahme der Attraktionen und zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Nahverkehrs.

  3. Die Bonn Regio WelcomeCard gilt 24 Stunden lang innerhalb des aufgedruckten Geltungsbereiches in allen öffentlichen Verkehrsmittel des Nahverkehrs (DB nur 2. Klasse) sowie zur Nutzung der Bonn Regio WelcomeCard Attraktionen. Die 24 Stunden beginnen mit Inanspruchnahme der 1. Leistung. Die Bonn Regio WelcomeCard ist vor Fahrtantritt zu entwerten bzw. vor Nutzung einer touristischen Attraktion auszufüllen.

  4. Das erweiterte VRS-Netz beinhaltet auch die Nutzung des Flughafenbusses SB 60 ohne Zuschlagszahlung zwischen dem Köln Bonn Airport und Bonn Hbf.

  5. Die Bonn Regio WelcomeCard ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis.

  6. Die Bonn Regio WelcomeCard ist nur vollständig ausgefüllt bzw. mit Entwerteraufdruck gültig. Eine Familienkarte muss von einem Mitglied der Familie vollständig ausgefüllt werden.

  7. Mit dem Eintrag des Datums und der Uhrzeit auf dem PapierTicket oder der Entwertung mit Stempelaufdruck beginnt die Gültigkeitsdauer von 24 Stunden. Maßgeblich ist die Inanspruchnahme der 1. Leistung.

  8. Bei missbräuchlicher Verwendung der Karte sind die Partner der Bonn Regio WelcomeCard berechtigt, die Karte ersatzlos einzubehalten. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz bei Verlust der Karte.

  9. Es bestehen keine Gewährleistungen gegenüber der Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler (T&C). Diese tritt lediglich als Vermittler der im Flyer genannten Leistungen auf. Für die einzelnen Leistungen übernimmt die T&C keine Haftung.


* Die Erweiterte Region Bonn umfasst Bonn, Brühl, Bornheim, Wesseling, Niederkassel, Troisdorf, St. Augustin, Siegburg, Swisttal, Alfter, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg, Bad Honnef, Königswinter, Hennef, Grafschaft, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen.